Zum Zeitpunkt des Baus muss die gem 6.7.3.4 bestimmte Mindestwanddicke des Tankkrpers um 3 mm Korrosionszuschlag erhht werden. Die Wanddicke des Tankkrpers muss mit Ultraschall in der Halbzeit zwischen den wiederkehrenden hydraulischen Druckprfungen berprft werden und darf in keinem Fall geringer sein als die gem 6.7.3.4 bestimmte Mindestwanddicke.